Meldestellen lt. Hinweisgeberschutzgesetz

Als Mitglied des EMB-Wertemanagement Bau e.V. praktizieren wir in unserem Unternehmen ein wertebasiertes Compliance Management System. Vor diesem Hintergrund haben wir größtes Interesse daran, dass in unserem Unternehmen oder aus unserem Unternehmen heraus keine Rechtsverstöße – seien es Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten – begangen werden. Es sind in erster Linie Angehörige unseres Unternehmens, die zuerst von solchen begangenen Taten oder auch unmittelbar drohenden Rechtsverletzungen erfahren und dann unsicher sind, wie sie mit solchen Kenntnissen umgehen sollen. Vor allem stellt sich die Frage, wem gegenüber eine solche Meldung abgegeben werden kann, ohne eventuell nachteilige Konsequenzen befürchten zu müssen.

Als solche mögliche Hinweisgeber kommen aber nicht nur Mitarbeitende unseres Unternehmens in Betracht, sondern auch Angehörige von Partnerunternehmen (z.B. ARGE-Partner), von Nachunternehmen, Baustofflieferanten, Ingenieurbüros oder auch Bauherrenvertreter. Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz will hier nun für entsprechende Rechtssicherheit und vor allem für einen besseren Schutz solcher hinweisgebenden Personen sorgen. Hierzu zählt insbesondere der Schutz der Identität und der Schutz vor Repressalien der hinweisgebenden Person, aber auch ggf. Schutz der Person, die Gegenstand einer solchen Meldung ist, oder auch Schutz der Person, die den Hinweisgeber in irgendeiner Weise unterstützt. .

Was kann gemeldet werden?

Hinweisgebende Personen können auf den Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes vertrauen, wenn sie folgende Verstöße (d.h., rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit) gemäß § 2 Hinweisgeberschutzgesetz melden.

  • Verstöße, die strafbewehrt sind (z.B. Betrug gemäß § 263 StGB oder Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr gemäß § 299 StGB)

  • Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient (z. B. Bußgeldvorschriften zum Arbeitsschutz gemäß § 25 Arbeitsschutzgesetz)

  • sonstige Verstöße, die insbesondere folgende Rechtsgebiete betreffen:
    • Öffentliches Auftragswesen
    • Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
    • Datenschutz
    • Informationssicherheit
    • Produktsicherheit und -konformität
    • Umweltschutz
    • Kartellrecht

  • Verfehlungen, die gegen unser Wertemanagement verstoßen (z.B. Me Too-Vorfälle, Verstöße gegen das Alkoholverbot, Mobbing, Beleidigungen)

Interne Meldestelle

  • Briefkasten vor Haupteingang des Verwaltungsgebäudes mit der Aufschrift „Wertemanagement der Josef Stanglmeier Bauunternehmung GmbH & Co. KG“ Anschrift: Josef Stanglmeier Bauunternehmung GmbH & Co. KG, Münchener Straße 14, 93326 Abensberg

  • Oder direkt hier über das Formular:


Die Hinweise können anonym oder mit Absender erfolgen. Empfänger Ihres Hinweises sind die Wertebeauftragten der Firma Stanglmeier, Leonhard Wiedemann und Michael Welzhofer. Hinweise werden vertraulich behandelt.


Selbstverständlich bleibt es dem Hinweisgebenden zudem noch überlassen, den Hinweis mündlich oder in anderer Schriftform offiziell an die Wertebeauftragten der Firma Stanglmeier zu richten..